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Krautheim

ndes "Wasserversorgung Jagsttal" mit den Gemeinden Assamstadt, Krautheim, Boxberg, Bobstadt, Wölchingen und später noch Gommersdorf mit dem Ziel einer gemeinsamen überörtlichen Wasserversorgung. 1971 bis

Zuletzt geändert:11.10.2023
Oberndorf

größten Baumaßnahmen seit der Eingemeindung nach Krautheim waren der Anschluss an die öffentliche Abwasserversorgung sowie die Erneuerung der Ortsdurchfahrt.

Zuletzt geändert:11.10.2023
Klepsau

Bau des Winzerkellers. 1967 : Gründung SC Klepsau. 1968 : Im Frühjahr stieß man beim Bau der Wasserleitung auf vorchristliche Gräberfelder. 1969 : Am Ortsausgang Richtung Laibach wurde zusammen mit Laibach

Zuletzt geändert:11.10.2023
Stadtportrait

überörtliche Entwicklung abstimmt und ist Sitz des Zweckverbands Jagsttalgruppe, welcher die Wasserversorgung von Krautheim, Assamstadt und Teilen von Boxberg sicherstellt. Krautheim bildet mit Dörzbach

Zuletzt geändert:11.10.2023
Unterginsbach

9 Gefallene nach Ende des 1. Weltkrieges. 1929 : Am 6. Januar setzte große Kälte ein. "Viele Wasserleitungen sind eingefroren, das arme Wild, Hasen und Rehe, kam in die Ortschaften und ist zum Teil vor

Zuletzt geändert:11.10.2023
Formulare

zu erstellen und Ihnen zum Download anzubieten. Alle ausklappen Allgemeine Vordrucke Ablesung Wasserzähler Antrag auf Baumfällung Hundesteuer-Abmeldung Hundesteuer-Anmeldung Streckenliste für den Hohe

Zuletzt geändert:05.01.2024
Veröffentlichung_Satzung_Wasser.pdf

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Stadt Krautheim vom 11.12.1997 Auf Grund der [...] wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 4,39 €. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die [...] (Verbundzähler) 40 45,80 Bei sonstigen bewegliche Wasserzählern entfällt die Grundgebühr. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut

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Zuletzt geändert:05.01.2024
Änderungssatzung_Wasser.pdf

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Stadt Krautheim vom 11.12.1997 Auf Grund der [...] wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 4,39 €. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die [...] (Verbundzähler) 40 45,80 Bei sonstigen bewegliche Wasserzählern entfällt die Grundgebühr. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut

Dateityp:PDF-Dokument
Dateigröße:153,78 KB
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Zuletzt geändert:30.04.2024
BP_Solarpark_Neunstetten_-_Umweltbezogene_Stellungnahmen.pdf

des genutzten Grundwassers führen. Daraus folgt, dass bei Wasserschutzgebieten für Karst- und Kluftgrundwasserleiter auch in Bereichen der Schutzzone III die Fließzeit des Grund- wassers deutlich weniger [...] sondern nur reines Wasser verwendet werden dürfen. Zufahrts- und sonstige Stellflächen sollten wasserdurchlässig befestigt werden oder das auf diesen Flächen anfallende Niederschlagswasser ist auf die angrenzenden [...] Einflussbereich von Grundwasser (gesättigte Zone sowie Grundwasserschwankungsbereich) sind verzinkte Stahlprofile, -rohe und Schraubanker aus Sicht des Allgemeinen Grundwasserschutzes nicht zulässig. In

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Zuletzt geändert:11.03.2024
Veröffentlichung_Satzung_Abwasser.pdf

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Krautheim vom 11.12.1997 Auf Grund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und [...] beschlossen: Art. 1 § 41 (Höhe der Abwassergebühren) wird wie folgt geändert: (1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 und 2 beträgt je m³ Abwasser vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 3,23 [...] 23 €. (2) Die Niederschlagwassergebühr (§37 Abs. 4) beträgt je m² der nach § 40 Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelten Fläche vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 0,63 €. Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt

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Zuletzt geändert:05.01.2024
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